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In 2018 vom BFH zu erwartende Entscheidungen
[i] Entscheidungsvorschau des BFH In seinem Jahresbericht 2018 weist der BFH auch auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen im Jahr 2018 voraussichtlich gerechnet werden kann. Folgende Entscheidungen sind u. a. zu erwarten (die vollständige Liste ist aufrufbar unter www.bundesfinanzhof.de/anhaengige-verfahren/entscheidungsvorschau):
Einkommensteuer
Betriebsausgaben eines [i]Steuerbefreiungen nebenberuflich tätigen Übungsleiters (III R 23/15, VIII R 17/16): In den vorliegenden Verfahren wird der BFH voraussichtlich entscheiden, ob die den Freibetrag von 2.100 € (Streitjahr 2012) übersteigenden Ausgaben aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit als Betriebsausgaben zum Abzug zuzulassen sind, wenn die Einnahmen aus dieser Tätigkeit den Freibetrag unterschreiten.
Zuzahlung in die [i]Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Gewinnermittlung Kapitalrücklage als nachträgliche Anschaffungskosten im Geltungsbereich des MoMiG (IX R 5-7/15): Der IX. Senat wird sich in dem vorliegenden Verfahren mit der Frage befassen, ob die als Kapitalrücklage auszuweisenden Zuzahlungen eines Gesellschafters in das Eigenkapital einer GmbH grds. auch dann als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung berücksichtigungsfähig sind, wen...