Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Privatnutzung von Fahrzeugen aus umsatzsteuerlicher Sicht (Teil 1)
Zuordnung eines Fahrzeugs zum Unternehmen und Vorsteuerabzug
Betrieblich oder unternehmerisch genutzte Fahrzeuge werden in der Praxis häufig nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch privat genutzt. Hier stellt sich die Frage, wie die Kosten, die im Zusammenhang mit der privaten Nutzung entstehen, umsatzsteuerlich zu behandeln sind und unter welchen Voraussetzungen eine private Nutzung des Fahrzeugs umsatzsteuerpflichtig ist. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen: Kann die Umsatzsteuer, die für Eingangsumsätze im Zusammenhang mit der privaten Kfz-Nutzung, etwa aus den Anschaffungskosten für das Fahrzeug, entsteht, vom Unternehmen als Vorsteuer nach § 15 UStG geltend gemacht werden? Unterliegt die private Nutzung des Kfz der Umsatzsteuer?
I. Ertragsteuerliche Werte dürfen, müssen aber nicht bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegt werden
Die private Kfz-Nutzung eines Geschäftswagens ist sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich von Bedeutung. Ertragsteuerlich gilt die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, nach der entweder der Umfang der Privatnutzung pauschal nach der sogenannten 1 %-Regelung zu ermitteln ist, oder durch Ermittlung des tatsächlichen Privatanteils anhand der Aufzeichnungen in einem (ordnungsgemäßen fortlaufend geführten) Fahrtenbuch (sog...