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Hessisches FG | Nachweis einer steuerfreien Einlagenrückgewähr bei Leistungen einer Kapitalgesellschaft im EU-Ausland
Der Nachweis dafür, dass es sich bei Kapitalrückzahlungen von einer im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft an einen deutschen Anteilseigner um eine steuerfreie Einlagenrückgewähr handelt, kann nur über das in § 27 Abs. 8 KStG geregelte Verfahren geführt werden.
Im Streit war, ob Leistungen, die der Kl. von einer österreichischen AG erhalten hat, als Einlagenrückgewähr steuerfrei zu stellen sind. Der Kl. hatte keinen Antrag beim BZSt gestellt, sondern die Einlagenrückgewähr im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht. Das Finanzgericht [i]Nachweiserfordernisse verstoßen weder gegen Europarecht noch gegen deutsches Verfassungsrecht folgt der Rechtsauffassung des Finanzamtes. Die hohen Nachweiserfordernisse des § 27 Abs. 8 KStG würden zwar einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit begründen, dieser sei jedoch gerechtfertigt. Es entspreche der ge...