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BFH 27.09.2017 II R 13/15, StuB 5/2018 S. 192

Grundsteuer | Grundsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft

(1) Die nach § 3 Abs. 1 Satz 3 GrStG erforderliche Vereinbarung, dass der Grundbesitz (Grundstück im zivilrechtlichen Sinn, Erbbaurecht) am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf den Nutzer (juristische Person des öffentlichen Rechts) übertragen wird, kann nicht durch ein bloßes Optionsrecht des Nutzers auf Übertragung des Grundbesitzes am Ende dieses Zeitraums ersetzt werden. (2) Ein Grundstück, das eine juristische Person des öffentlichen Rechts unmittelbar für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt und das ausschließlich ihr zuzurechnen ist, ist auch dann von der Grundsteuer befreit, wenn es mit einem Erbbaurecht zugunsten eines privaten Rechtsträgers belastet ist (Bezug: § 3, § 7 GrStG; § 92 BewG).

Praxishinweise

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG ist Grundbesitz von der Grundsteuer befreit...BGBl 2005 I S. 2676

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