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BFH 28.09.2017 IV R 51/15, StuB 5/2018 S. 193

Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters für den Erwerb des Anteils nach Umwandlung der Unterpersonengesellschaft

Das Verlustabzugsverbot des § 4 Abs. 6 UmwStG 2002 steht der Berücksichtigung der Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters, der seinen Kommanditanteil an der Oberpersonengesellschaft erst nach erfolgter formwechselnder Umwandlung der Unterpersonengesellschaft erworben hat, bei Veräußerung seines Anteils nicht entgegen (Bezug: § 4 Abs. 6 UmwStG 2002; § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002; Art. 3 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall war eine Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG als Obergesellschaft an einer GmbH als Objektgesellschaft beteiligt, die eine Immobilie errichtete. Mit Wirkung zum wurde die GmbH formwechselnd in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Durch die Umwandlung entstand also eine doppelstöckige Personengesellschaft. Die Objektgesellschaft führte die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu Buchwerten fort. Für den Formwechsel einer Ka...BStBl 2016 II S. 468

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