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Zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Doppelbelastungen
Anmerkungen zum
Die Besteuerung von Beteiligungserträgen ist durch die Einführung des § 8b Abs. 4 KStG zum in den Fokus der Diskussion und Kritik geraten. Die volle Besteuerung von Beteiligungserträgen aus Streubesitz hatte das Gewerbesteuergesetz allerdings schon seit langem vorgeschrieben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft bei Ausschüttungen aus der Substanz eine Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Tochterkapitalgesellschaft vor, hat diese Abschreibung wegen § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG keine Einkommenswirkung. Nach dem Besprechungsurteil ist auch keine Kompensation für diese Teilwertabschreibung im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf die Streubesitzdividende nach § 8 Nr. 5 Satz 1 GewStG möglich.
Was ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei Streubesitzdividenden zu beachten?
Welche Folgen hat eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf Anteile an Kapitalgesellschaften?
Gibt es einen allgemeinen gewerbesteuerlichen Grundsatz zur Vermeidung von doppelten Erfassungen?
I. Leitsatz
[i]Schöneborn, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen, Grundlagen NWB TAAAE-52365 Ebber, Gewerbesteuer, infoCenter NWB KAAAB-14433 Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG für von der Körperschaftsteuer befreite Dividenden wird nicht um Teilwertabschreibungen auf Aktien im Streubesitz, die dem Abzugsver...