Es wird beantragt festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 2 und 3 des Beschlusses (EU) 2017/1283 der Kommission vom über die staatliche Beihilfe SA.38373 (2014/C) (ex 2014/NN) (ex 2014/CP) Irlands zugunsten von Apple ... und aus Art. 108 Abs. 2 AEUV verstoßen hat, dass es nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Maßnahmen ergriffen hat, die erforderlich sind, um die mit Art. 1 dieses Beschlusses für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärten staatlichen Beihilfen von Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE) zurückzufordern;
- Irland die Kosten aufzuerlegen.
(Die Beihilfe habe sich aus zwei Steuervorbescheiden ergeben, die Irland am und am zugunsten von ASI und AOE erteilt habe, und die es diesen Unternehmen ermöglicht hätten, ihre jährlich in Irland fällige Körperschaftsteuer bis 2014 zu ermitteln.)
Beihilfe; Frist; Körperschaftsteuer
Fundstelle(n): XAAAG-77194
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Verfahrensverlauf | EuGH - C-678/17 - anhängig seit 19.02.2018
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