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Schadensersatz | Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Steuerberatungsvertrags
Mehrere Schädiger, die wegen eines gleichgelagerten Schadens aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in Anspruch genommen werden können, haften als Gesamtschuldner.
Die klagende B-GmbH ist eine im November 2009 gegründete Gesellschaft, die Schadensersatz in Höhe der aufgrund der fehlenden Anerkennung des Schachtelprivilegs höheren Gewerbesteuerbelastung von 375.193 € begehrt. Der BGH führt aus, dass es sich bei dem Anfang November 2009 abgeschlossenen Steuerberatervertrag zwischen der A-GmbH, vertreten durch ihren ursprünglich alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer S. C., und der Kanzlei K um eine werkvertragliche Verpflichtung mit Geschäftsbesorgungscharakter handelte, die die eingeschränkte Aufgabe enthielt, einen Weg aufzuzei...