NWB Nr. 10 vom Seite 601

Zu Risiken und Nebenwirkungen

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

(Auch) EuGH fordert Abschaffung des Zwei-Klassen-Systems

Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter bereits seit vielen Jahren so sehr wie die ungleiche Behandlung von privat und gesetzlich Krankenversicherten. Die Forderung nach einer Abschaffung des sog. Zwei-Klassen-Systems bietet allerdings nicht nur im Rahmen politischer Auseinandersetzungen großes Streitpotenzial. Auch der Europäische Gerichtshof hat nun die Auswirkungen dieser ungleichen – allerdings umsatzsteuerlichen – Behandlung an den Pranger gestellt. Konkret ging es hierbei um die unterschiedliche Behandlung der Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die die Pharmahersteller aufgrund gesetzlicher Verpflichtung sowohl den gesetzlichen Krankenkassen als auch den privaten Krankenversicherungen einräumen. Während diese Rabatte bei Abgabe der Medikamente an Kassenpatienten als Entgeltminderung bei der Umsatzsteuer anerkannt werden, bleibt der bei einer Lieferung der Arzneimittel an privat Krankenversicherte gewährte Rabatt dagegen umsatzsteuerlich ohne Auswirkung. Der EuGH erachtet diese Ungleichbehandlung nicht für gerechtfertigt und will deshalb beide Systeme gleich behandelt wissen. Mit den Konsequenzen dieser Entscheidung für die Praxis setzt sich Becker auf auseinander.

Zu den Konsequenzen des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen – MoMiG – zählt insbesondere die Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts mit der Folge, dass Darlehen, die ein Gesellschafter seiner Gesellschaft gegeben hat, im Insolvenzverfahren der GmbH nachrangig zu erfüllen sind. Streitig war seither, wie sich dies auf die Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten auswirkt. Vor allem die Frage nach dem Zeitpunkt der Berücksichtigung von Auflösungsverlusten i. S. des § 17 Abs. 4 EStG stellt im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ein zentrales Problemfeld dar. Auf befasst sich Deutschländer mit den aktuell hierzu ergangenen Entscheidungen und bezieht dabei auch die Rechtsprechungsänderung durch Beschluss vom mit ein. In dieser Grundsatzentscheidung hatte der Bundesfinanzhof den Wegfall des Kapitalersatzrechts durch das MoMiG zum Anlass genommen, seine bisherige Rechtsprechung zu den nachträglichen Anschaffungskosten aufzugeben, da es bedingt durch die Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts erforderlich sei, neue Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus bisher eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen zu entwickeln.

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2017 Seite 601
JAAAG-77138