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Schenkungsteuerfreie Zuwendungen unter Ehegatten
Zivilrechtliche und schenkungsteuerliche Behandlung sowie Änderung durch die Erbschaftsteuerreform
Grundsätzlich unterliegen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten denselben Regeln wie die Zuwendungen zwischen anderen Personen. Jedoch gelten bei Ehegatten Sondervorschriften, wie bspw. Freibeträge und günstige Steuerklassen, sowie sachliche Steuerbefreiungen. Der nachfolgende Beitrag stellt eingangs die zivilrechtliche und schenkungsteuerliche Behandlung unbenannter Zuwendungen dar. Anschließend werden die für Ehegatten wichtigsten schenkungsteuerfreien Übertragungsmöglichkeiten unter Lebenden vorgestellt. Eingegangen wird abschließend auf die durch die Erbschaftsteuerreform 2016 in § 28a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG angelegte Problematik von Zuwendungen, weil diese nicht nur anzuzeigen, sondern eventuell auch zu 50 % an den Fiskus abzuführen sind (Abschnitt 28a.4 Abs. 2 und Abschnitt 28a.5 Buchst. 2 AEErbSt 2017).
Vermögensübertragungen sollten, wenn dies unter den Ehegatten gewünscht ist, langfristig geplant werden und bereits zu Lebzeiten erfolgen. Sinnvoll ist es in jedem Fall, die vom Gesetz eröffneten Möglichkeiten einer steuerfreien Zuwendung alle zehn Jahre in Höhe der persönlichen Freibeträge auszunutzen (vgl. unten III.).
Unbenannte Zuwendungen unter Ehe...