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Lexikon - Stand: 27.05.2024

Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Eigenaufwand kann nicht nur für ein eigenes Wirtschaftsgut zur Erzielung eigener Einkünfte vorliegen, sondern es kann sich auch um einen im eigenen betrieblichen oder beruflichen Interesse liegenden Aufwand für ein nicht im Eigentum des Steuerpflichtigen stehendes (fremdes) Wirtschaftsgut zur Erzielung eigener Einkünfte handeln.

Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist jedoch in beiden Fällen, dass der Steuerpflichtige den Aufwand trägt und ein eigenes betriebliches Interesse besteht.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
0085
Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke
0090
Geschäftsbauten
0160
Bauten auf fremden Grundstücken
Sonstige betriebliche Aufwendungen
4211
Aufwendungen für gemietete oder gepachtete unbewegliche Wirtschaftsgüter, die gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind
4260
Instandhaltung betrieblicher Räume
4288
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)
4289
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszi...

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