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BPatG Beschluss v. - 29 W (pat) 55/13

Gesetze: § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 6 Abs 2 MarkenG, § 107 MarkenG, § 116 Abs 1 MarkenG, § 112 Abs 1 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 42 Abs 2 Nr 4 MarkenG

Markenbeschwerdeverfahren – "Zuko Monster/MONSTER ENERGY (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/MONSTER ENERGY (Gemeinschaftswortmarke)" - zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Gefahr ungerechtfertigter Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke – Erfordernis eines gesonderten Widerspruchs gegen die angegriffene Marke aus einer bekannten Benutzungsmarke

Fundstelle(n):
FAAAG-74287

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Beschluss v. 17.04.2014 - 29 W (pat) 55/13

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