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Übertragung von Wirtschaftsgütern auf Schwestergesellschaften
Veräußerungsgewinn ist um fiktive Wertaufholung zu kürzen
Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft, an der einer ihrer Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist, kann der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn nach Ansicht des BFH unter den Voraussetzungen des § 6b EStG im Umfang des Anteils des Doppelgesellschafters am Gesamthandsvermögen der Schwestergesellschaft auf die Anschaffungskosten des nämlichen Wirtschaftsguts übertragen werden. Der nach § 6b EStG übertragbare Gewinn ergibt sich aus dem Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Bei der danach erforderlichen Ermittlung des fiktiven Buchwerts auf den Zeitpunkt der Veräußerung sind alle Bewertungsregeln des § 6 EStG zu beachten, auch die Regelungen zur Wertaufholung.
Gestaltung eines sog. § 6b EStG-Modells
Der BFH hatte sich mit einem sog. § 6b EStG-Modell auseinanderzusetzen: Eine KG hatte im Streitjahr 2006 eine ihr gehörende GmbH-Beteiligung an eine beteiligungsidentische Schwester-KG veräußert. Der Veräußerungsgewinn wurde in voller Höhe ...