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Honorarsicherung bei der Abschlusserstellung für Krisenmandanten
Handlungsrichtlinien für Steuerberater zur Abwehr von Insolvenzanfechtungen
Mit [i]BGH, Urteil v. 26.1.2017 - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973 der Entscheidung IX ZR 285/14 hat der BGH die Pflichten und Haftungsrisiken von Steuerberatern bei der Abschlusserstellung für Krisenmandanten deutlich verschärft. So hat er darin strengere Anwendungsrichtlinien für die handelsrechtliche Going-concern-Prämisse (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie insbesondere eine generelle insolvenzrechtliche Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters gegenüber dem Mandanten festgesetzt. [i]Sikora, Going- concern-Bilanzierung und insolvenzrechtliche Hinweispflichten bei Krisenmandanten, BBK 10/2017 S. 458 NWB LAAAG-44804 Diese Rechtsprechung hat nicht nur für die Abschlusserstellung an sich erhebliche Bedeutung; sie erhöht auch die Gefahr einer Insolvenzanfechtung des Beraterhonorars bei einer späteren Insolvenz des Mandanten beträchtlich. So kann der spätere Insolvenzverwalter vor allem einen erteilten „Insolvenz-Warnhinweis“ als Grundlage dafür verwenden, dem Berater Kenntnis von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit zu unterstellen, und darauf dann einen Insolvenzanfechtungsanspruch stützen. Dies stellt Steuerberater mehr denn je vor die Frage, wie bei der Abschlusserstellung für Krisenmandanten der Honoraranspruch bestmöglich gegen eine spätere Insolvenzanfechtung gesichert werden kann. Der Beitrag erörtert di...