Schwarze Liste | Änderung der liechtensteinischen Steuergesetze
Die Regierung von Liechtenstein hat
in ihrer Sitzung v. den Vernehmlassungsbericht betreffend die
Abänderung des Steuergesetzes genehmigt. Anlass für die gegenständliche
Gesetzesänderung bildet die Überprüfung des liechtensteinischen Steuergesetzes
durch die EU im Rahmen einer Prüfung der steuerlichen Gesetzgebung zahlreicher
Staaten im Hinblick auf Steuertransparenz, faire Besteuerung von Unternehmen
und Umsetzung der BEPS-Mindeststandards. Diese Überprüfung dient der EU zur
Festlegung einer Liste von als unkooperativ geltenden Jurisdiktionen außerhalb
der EU.
Hintergrund: Liechtenstein hat sich gegenüber der EU verpflichtet, die Anpassungen bis Ende 2018 vorzunehmen. Rund 50 andere Staaten haben ebenfalls entsprechende politische Zusagen gemacht (lesen Sie hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.01.2018).
Der liechtensteinischen Gesetzgebung wurde dabei ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU attestiert. Nur punktuell wurde im liechtensteinischen Steuergesetz Anpassungsbedarf zur Einhaltung der EU-Kriterien einer fairen Besteuerung identifiziert. Beim liechtensteinischen Steuergesetz wurde als schädlich beurteilt:
dass bei den Bestimmungen bezüglich der Steuerbefreiung von Gewinnanteilen bzw. Kapitalgewinnen aufgrund von Beteiligungen an juristischen Personen und bezüglich dem Eigenkapitalzinsabzug spezifische Anti-Missbrauchsbestimmungen fehlen und
die asymmetrische Behandlung von Kapitalgewinnen und -verlusten aus Beteiligungen.
Die gegenständliche Vorlage sieht
die Aufnahme von entsprechenden Anti-Missbrauchsbestimmungen vor und legt fest,
dass Kapitalverluste aus Beteiligungen künftig nicht mehr als Aufwand geltend
gemacht werden können.
Neben den oben erwähnten Anpassungen,
werden weitere kleinere Anpassungen des Steuergesetzes
vorgeschlagen.
Der Vernehmlassungsbericht ist elektronisch abrufbar unter www.rk.llv.li und bei der Regierungskanzlei erhältlich.
Aktualisierung
v. :
Die liechtensteinische
Regierung hat in ihrer Sitzung v. die Abänderung der Steuergesetze
verabschiedet. Die Inkraftsetzung ist auf
geplant.
Quelle: Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein, Medienmitteilung v. 22.02.2018 und v. (Ls)
Fundstelle(n):
UAAAG-73365