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Einkommensteuer: Abzugsfähigkeit von Schuldgeldzahlungen
Leitsatz
Die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgem. Vorbereitung eines schulischen Abschlusses gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG obliegt nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden (gegen IV C-S 2221/07/0007, BStBl 2009 I S. 487 NWB PAAAD-16028).
Sachverhalt
Die Tochter der Kläger, ein im Streitjahr 2010 zusammen zur
Einkommensteuer veranlagtes Ehepaar, besuchte in diesem Jahr ein privates
Institut (X), das keine Ersatz- oder Ergänzungsschule i. S. der
landesrechtlichen Bestimmungen bzw. Art. 7 Abs. 4 GG ist. Das Institut bereitet
auf die an staatlichen Schulen abzulegende mittlere Reife sowie im Anschluss
daran an die ebenfalls an staatlichen Schulen abzulegende Abiturprüfung durch
Lehrgänge vor. Diese Lehrgänge werden in Vollzeitunterricht entsprechend der
Organisationsform einer Schule abgehalten. Insbesondere wird der Unterricht
nach den Lehrplänen des Kultusministeriums von qualifizierten Lehrkräften
abgehalten, und es gilt die entsprechende landesrechtliche Ferienordnung. Im
Streitjahr zahlten die Kläger für den Besuch dieses Instituts durch ihre
Tochter insgesamt 5.880 €, die ...