Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG)
v. 04.04.2017 (BGBl I S. 772) mit späteren Änderungen
Nichtamtliche
Fassung
Änderungsdokumentation: Das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise (Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz – ESVG) ist als Art. 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise v. 4.4.2017 (BGBl I S. 772) verkündet worden und am 11.4.2017 in Kraft getreten. Es ist geändert worden durch Art. 275 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. (BGBl I S. 1328) ; Art. 1 Gesetz zur Verbesserung der Datenübermittlung für Zwecke der Ernährungsvorsorge v. (BGBl I S. 2863).
Fundstelle(n):
RAAAG-73298