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Einkommensteuer | Zur Steuerfreiheit von Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Nach dem ist die Erstattung von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung auch vor Ablauf einer Wartefrist von 24 Monaten nach dem Ende der Beitragspflicht gem. § 3 Nr. 3 Buchst. c EStG steuerfrei (entgegen BStBl 2013 I S. 1087, Rz. 205).
Mit dem Urteil erklärt der BFH die Regelung zu Rz. 205 des (BStBl 2013 I S. 1087), wonach die Steuerfreiheit der Beitragserstattung durch eine [i]Grün, NWB 37/2013 S. 2914berufsständische Versorgungseinrichtung von der Einhaltung einer zweijährigen Karenzfrist abhängig gemacht wird, für unbeachtlich, weil sie dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung widerspricht. Dazu beruft sich der BFH auf die jüngst zum Sanierungserlass des BMF ergangene Entscheidung des Großen Senats des BStBl 2017 II S. 393