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Zur Übertragung des Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils im Gesamthandsvermögen zwischen Schwesterpersonengesellschaften
Mit Urteil v. - IV R 19/14 NWB IAAAG-72050 entschied der BFH, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft, an der einer ihrer Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist, von diesem anteilig nach § 6b EStG im Umfang seines Anteils am Gesamthandsvermögen der Schwestergesellschaft auf die Anschaffungskosten des nämlichen Wirtschaftsguts – eines GmbH-Anteils – übertragen werden kann. Der danach übertragbare Gewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Danach ist ein fiktiver Buchwert auf den Zeitpunkt der Veräußerung zu ermitteln, wobei alle Bewertungsregeln des § 6 EStG, auch die Regelungen zur Wertaufholung, zu beachten sind. In diesem Zusammenhang entschied der BFH weiter, dass die Ausnahme von der teilweisen Steuerbefreiung nach einer voll gewinnmindernden Teilwertabschreibung gem. § 3 Nr. 40 Buchst. a Satz 2 EStG auch für den Fall gilt, dass der Anteil später veräußert wird.
Klägerin im Streitfall war eine KG, an der R zu 99