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BFuP Nr. 1 vom Seite 1

Latente Steuern und bankspezifische Vorsorgereserven – Ansatzwahlrecht oder -verbot?

Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch und Dipl.-Kfm. Christian Kakuk, Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Die Kreditinstitute in Deutschland genießen in Bezug auf die Rechnungslegung einige Besonderheiten, die sie durchaus auch im Rahmen der Jahresabschlusspolitik nutzen können. Von großer Bedeutung sind hierbei die stillen und die offenen Vorsorgereserven gemäß den §§ 340f und 340g HGB. Da die Möglichkeit der Bildung derartiger Reserven nur im Handelsbilanzrecht besteht, kommt es bei Banken bei Inanspruchnahme der Regelungen der §§ 340f und 340g HGB zu einem unterschiedlichen Bilanzausweis in Handels- und Steuerbilanz. Diese Differenzen führen grundsätzlich zu einer Entstehung latenter Steuern, in diesem Kontext speziell zu aktiven latenten Steuern. Fraglich ist allerdings, ob die Bedingungen zur Bildung aktiver latenter Steuern im Zusammenhang mit den bankspezifischen Vorsorgereserven überhaupt erfüllt sind. Im Folgenden wird daher untersucht, ob die in der Praxis zu beobachtende Aktivierung latenter Steuern als Folge der Bildung bankspezifischer Vorsorgereserven mit den handelsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist.

1 Einleitung

In der Literatur werden die unterschiedlichsten Fragestellungen mit Bezug zur Thematik der latenten Steuern eingehend behandelt und kommentier...

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