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Die Besteuerung von Bankbetriebsstätten nach den VWG BsGa – Teil 2
Die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung aus Sicht der Praxis
Im Grundsatz folgt die Zuordnung der Chancen und Risiken im Bankgeschäft nach Umsetzung des AOA in Deutschland den allgemeinen Grundsätzen; indes gelten für die Zuordnung von Vermögenswerten zu Bankbetriebsstätten Sonderregeln (s. Teil 1 dieses Beitrags in IWB 3/2018 S. 89 NWB NAAAG-71756). Darüber hinaus gelten Sonderregeln für die Bestimmung des Dotationskapitals, die Gegenstand dieses zweiten Teils des Beitrags sind.
III. Zuordnung von Dotationskapital
1. Konzeptionelle Grundlagen
Der zweite [i]Zuordnung des steuerlichen Dotationskapitals soll so weit wie möglich auf das Bankenaufsichtsrecht zurückgreifenAbschnitt der BsGaV enthält besondere Regelungen (§§ 20, 21) für die Bestimmung des Dotationskapitals von Bankbetriebsstätten. Diese Sonderregelungen basieren inhaltlich und konzeptionell auf den allgemeinen Vorschriften über die steuerliche Dotation von Betriebsstätten in § 12 und § 13 BsGaV und sehen darüber hinaus bankenspezifische Modifikationen vor. Anders als bei Betriebsstätten von Industrieunternehmen dienen die Normen des Bankenaufsichtsrechts als Anknüpfungspunkt für die Risikogewichtung der Vermögenswerte von Kreditinstituten. Infolgedessen sieht die Verordnungsbegründung ausdrücklich für die Zuordnung des steuerlichen Dotationskapitals vor, dass „aus Gründen...