Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung: Prüfung zur
Steuerfachwirtin als angestrebtes Ausbildungsziel nach Ausbildung zur
Steuerfachgehilfin
Leitsatz
Die Ausbildung zur Steuerfachgehilfin und die angestrebte Prüfung zur Steuerfachwirtin nach der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs
stellen keinen zum erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung führenden einheitlichen Ausbildungsgang i.S.d. § 32 Abs. 4
Satz 2 EStG dar, weil sich die für die Prüfung zur Steuerfachwirtin erforderliche berufspraktische Erfahrung von in der Regel
mindestens 3 Jahren den notwendigen engen Zusammenhang zwischen den Ausbildungsgängen entfallen lässt.
Die zwischenzeitliche Berufstätigkeit bei einem Steuerberater begründet wegen des nicht im Vordergrund stehenden Ausbildungscharakters
kein Ausbildungsdienstverhältnis, das im Rahmen einer einheitlichen Erstausbildung mit der vorherigen Ausbildung zur Steuerfachgehilfin
verknüpft werden könnte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAG-72887
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.01.2018 - 9 K 1541/17 Kg
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