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Festgesetzte Steuern als Vermögensschaden des Mandanten?
Pflichtverletzungen des Steuerberaters und Schadensersatzforderungen seiner Mandanten
Der BGH hat sich jüngst in einer Entscheidung (Urteil v. - IX ZR 270/16 NWB IAAAG-68156) mit der Frage befasst, inwieweit ein Vermögensschaden erstattungsfähig ist, der dadurch entstanden ist, dass eine Kanzlei die auftragsgemäß erstellte steuerliche Selbstanzeige ohne Einverständnis der Mandantin, die Steuern hinterzogen hatte, an das zuständige Finanzamt weiterleitete. Höchstrichterlich wurde entschieden, dass das Interesse eines Steuerpflichtigen am Erhalt einer unrichtigen Rechtslage nicht schutzwürdig ist, weshalb er gegenüber seinem Berater keinen Anspruch auf Erstattung des entstandenen Schadens hat. Von diesem Urteil scharf abzugrenzen sind jedoch zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen des Steuerberaters ableiten. Achtsamkeit ist auch vor dem Hintergrund zunehmender Technologisierung geboten, da die Entwicklung mit gestiegenen Anforderungen und Risiken im Praxisalltag verbunden ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Entlastende BGH-Entscheidung (auch) für Steuerberater
[i]Entscheidung des BGH lässt sich auf das Verhältnis des Steuerberaters zu seinen Mandaten übertragenDie vom BGH getroffene Entscheidung betrifft eine Pflichtverletzung des beratenden R...