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Verjährung von Umsatzsteuernachforderungen gegen Bauträger in sog. Altfällen
LG Heilbronn, Urteil v. 18.12.2017
[i]LG Heilbronn, Urteil v. 18.12.2017 - Bi 6 O 344/17 NWB IAAAG-70430 Mit seinem (BStBl 2014 II S. 128) hat der BFH entschieden, dass Bauleistungen an Bauträger entgegen den damals geltenden Verwaltungsanweisungen nicht nach § 13b Abs. 5 UStG a. F. zum Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger führen. Deshalb schuldet in den sog. Altfällen – entgegen der Annahme der Vertragsparteien – der bauleistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Nach h. M. hat dieser einen zivilrechtlichen Umsatzsteuernachforderungsanspruch gegen den Bauträger. Für die Praxis ist von großer Bedeutung, wann dieser Anspruch entstanden und ggf. verjährt ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gefahr massiver Steuerausfälle durch das Urteil des BFH v. 22.8.2013 - V R 37/10
[i]§ 27 Abs. 19 UStG soll Steuerausfälle in Bauträger-Altfällen verhindernDas (BStBl 2014 II S. 128) begründete die Gefahr, dass die Verwaltung in großem Umfang Steuerfestsetzungen gegen Bauträger zu deren Gunsten ändern und Umsatzsteuer erstatten muss, die infolge fehlerhafter Verwaltungsanweisungen zur Anwendung des § 13b UStG materiell rechtswidrig gegen Bauträger festgesetzt worden war. Der nachträgliche Zugriff auf die bauleistenden Unternehmer, die unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des...BGBl 2014 I S. 1266