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Mindert das Aufstiegs-BAföG die ansetzbaren Werbungskosten für den Meisterlehrgang?
Grundsätzliches
Bund und Länder fördern die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in mit dem sogenannten Aufstiegs-BAföG (zuvor: Meister-BAföG). Die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die genauen Beträge finden sich im Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (kurz: AFBG) und werden hier nicht eingehender thematisiert.
Neben der Förderung der Fortbildungskosten können Teilnehmer an Vollzeitmaßnahmen auch Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Sowohl die Förderung des Unterhalts als auch der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt zum einen durch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, und zum anderen durch die Möglichkeit, ein zinsgünstiges (rückzahlbares) Darlehen bei der KfW www.kfw.de aufzunehmen.
Konkret zu beurteilender Sachverhalt
Die ledige und kinderlose Steuerpflichtige M möchte als angestellte Kosmetikerin den Meistertitel erwerben und nimmt am Meistervorbereitungskurs in Vollzeit teil, der 5.000 € (Zahlung in 2018) kostet. Weitere Kosten sind nicht entstanden. An Unterhaltsbeitrag hat M einen Anspruch von 768 €, davon als Zuschuss 333 € und als Darlehensangebot 435 €. Z...