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Prozentrechnen beim vermehrten und verminderten Grundwert
Vom vermehrten bzw. verminderten Grundwert spricht man immer dann, wenn die gegebenen Größen größer bzw. kleiner als 100 % sind. Gesucht wird dann in der Regel der reine Grundwert oder die Differenz zum Grundwert. Die Lösung entsprechender Aufgabestellungen ist Thema des vorliegenden Beitrags.
Aus der Praxis
Svenja Urwein ist Auszubildende zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten im zweiten Ausbildungsjahr. Dass die junge Dame sehr gut in Mathematik ist, wissen die Kolleginnen. Heute soll sie die ürsprüngliche Forderung eines Mandanten berechnen, dessen Insolvenzquote bei 12,5 % liegt. Der Mandant hat 1.000 € erhalten. Svenja ist der Meinung, dafür müsse Sie nicht großartig rechnen, die Lösung liege auf der Hand. Ihre Kolleginnen warnen sie. „Das ist gar nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint.“ Svenja ist der Meinung, die ursprüngliche Forderung liege bei 8.000 €. Sie macht die Probe und ist von dem Ergebnis überzeugt. Die Kolleginnen staunen. Wie ist Svenja so schnell auf die Lösung gekommen?
Die Insolvenzquote wird vom Insolvenzverwalter berechnet und gibt an, welchen Prozentsatz der Forderungen ein nicht bevorrechtigter Gläubiger erhält.