Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tax Compliance Management Systeme
Eine umsatzsteuerliche und steuerstrafrechtliche Zwischenbilanz
Eineinhalb Jahre sind vergangen, seit das BMF mit den Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung ( BStBl 2016 I S. 490) die Tür zum steuerlichen internen Kontrollsystem aufgestoßen hat. Insbesondere für die Umsatzsteuer als Transaktionssteuer hatte dies weitreichende Konsequenzen. Der nachfolgende Beitrag gibt eine erste Bilanz über die bisherigen Erfahrungen aus der umsatzsteuerlichen Praxis und den steuerstrafrechtlichen Entwicklungen in der Zwischenzeit.
I. Umsatzsteuer
Der AEAO zu § 153 spricht von einem internen Kontrollsystem. Im Zuge der lebhaften Diskussion ist im Schrifttum nun einhellige Auffassung, dass darunter ein Compliance Management System (im Folgenden „CMS“) zu verstehen ist (vgl. etwa Hammerl/Hiller, NWB 46/2016 S. 3448). Das erleichtert die Handhabe, weil auf bereits Bekanntem aufgebaut werden kann: Schon vor Jahren hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) die Anforderungen an ein CMS im sogenannten Prüfungsstandard PS 980 definiert. Zur Anwendung des PS 980 auf CMS für steuerliche Zwecke veröffentlichte das IDW am Praxishinweise zur Ausgestaltung und Prüfung eines Tax CMS gemäß IDW PS 980 (IDW Praxishinweis 1/2016 v. ; nachfolgend „I...