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Die Vorfälligkeitsentschädigung im Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAG-71628 Aufgrund der Niedrigzinsphase haben sich zahlreiche Darlehensnehmer von ihren hoch verzinsten Verträgen getrennt. Dabei ist oft eine Vorfälligkeitsentschädigung angefallen, weshalb diese wieder in den Fokus der Beratung geraten ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Einkommensteuer: [i]Grds. WK Der BFH hat die steuerrechtliche Geltendmachung der Vorfälligkeitsentschädigung stark eingeschränkt. Die Vorfälligkeitsentschädigung zählt grds. zu den Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG. Solange Einkünfte erzielt werden, ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuermindernd berücksichtigungsfähig.
[i]Ausnahme: Beendigung der steuerbaren TätigkeitFällt die Vorfälligkeitsentschädigung allerdings mit der Beendigung einer steuerbaren Tätigkeit zusammen, ist ein Werbungskostenabzug nicht möglich, da der Veranlassungszusammenhang der früheren Einkünfteerzielung durch die Veräußerung überlagert wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutztes Grundstück lastenfrei übertragen werden soll, wodurch zwangsläufig das Darlehen zurückgezahlt werden muss.
[i]Nachträglicher WK-AbzugDemgegenüber ist ein nachträglicher Werbungskostenabzug möglich, we...