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Gewerblicher Grundstückshandel im Zusammenhang mit geschenkten Objekten
(1) Die Veräußerung ererbter oder geschenkter Grundstücke ist dann als Zählobjekt der sog. Drei-Objekt-Grenze zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. erhebliche Aktivitäten zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten entfaltet hat (Bestätigung des NWB DAAAC-25616, BStBl 2007 II S. 375 = Kurzinfo StuB 2006 S. 933 NWB CAAAC-30997). (2) Hinsichtlich der Frage des Überschreitens der sog. Drei-Objekt-Grenze kommt die Einbeziehung einer dem Ehegatten geschenkten Eigentumswohnung dann in Betracht, wenn der übertragende Stpfl. – bevor er den Schenkungsentschluss fasst – die (zumindest bedingte) Absicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten (Bestätigung des Senatsurteils vom - X R 183/96 NWB BAAAA-89456, BStBl 2003 II S. 238 = Kurzinfo StuB 2003 S. 131 NWB LAAAB-63034; Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).
Nach der Rechtsprechung des BFH kommt ein gewerblicher Grundstückshandel u. a. durch händlertypisches Verhalten zustande, wenn der Stpfl. eine Anzahl bestimmter Objekte (insb. Ein- und Zweifamilien-Häuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke) kauft oder errichtet und sie in engem zeitlichen Zusammenhang anschließend veräußert. Werden vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren seit Anschaffung bzw. Errichtung mindestens vier Objekte veräußert und liegen zwischen den einzelnen Verwertungsmaßnahmen nicht mehr als