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Einkommensteuer | Zur Feststellungslast bei Kindergeld wegen durch Behinderung des Kindes verursachter Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Das entschieden, dass der notwendige Ursachenzusammenhang für die Unfähigkeit eines Kindes zum Selbstunterhalt aufgrund einer Behinderung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls regelmäßig dann gegeben ist, wenn für das Kind ein Grad der Behinderung von 50 % oder mehr festgestellt wird und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts ausgeschlossen erscheint.
Die Familienkasse lehnte die Gewährung von Kindergeld für die behinderte Tochter des Klägers (Grad der Behinderung von 50 %) ab, da die Tochter ihre Ausbildung abgebrochen habe und ihre Behinderung nach den vorliegenden Unterlagen nicht ursächlich dafür sei, dass sie ihren Lebensunterhalt nic...