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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 6/13

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 S. 2 SGB 5 § 10 Abs. 2 Nr. 3 FGO§ 82 ZPO § 412

Zur Feststellungslast bei Kindergeld wegen durch Behinderung des Kindes verursachter Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

Leitsatz

  1. Der notwendige Ursachenzusammenhang für die Unfähigkeit eines Kindes zum Selbstunterhalt aufgrund einer Behinderung im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG ist nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls regelmäßig dann gegeben, wenn für das Kind ein Grad der Behinderung von 50 % oder mehr festgestellt wird und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint.

  2. Ob ein Kind von der gesetzlichen Krankenkasse wegen seiner behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt in die Familienversicherung des Kassenmitglieds aufgenommen wird, entfaltet keine Bindungswirkung für die von der Familienkasse vorzunehmenden Beurteilung (§ 63 Abs. 1 S. 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG).

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2018 S. 315
SAAAG-57841

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 29.05.2017 - 3 K 6/13

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