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Investmentsteuer – Anwendungsfragen zum InvStG 2018 (BMF)
Das BMF hat Einzelfragen zum InvStG 2018 insbesondere zur Zuordnung von Kapitalbeteiligungen bei Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft, zum Erstattungsverfahren nach § 7 Abs. 5 InvStG 2018 und zu zulässigen Vermögensgegenständen eines Spezial-Investmentfonds i. S. des § 26 Nr. 4 und 5 InvStG 2018 beantwortet.
Das BMF nahm zu folgenden Punkten Stellung:
Kapitalbeteiligungsquote von Dach-Investmentfonds, Zuordnung von Kapitalbeteiligungen bei Wertpapierleihe und Wertpapierpensionsgeschäft (zu § 2 Abs. 6 und 7 InvStG 2018)
Vereinfachtes elektronisches Verfahren zur Abstandnahme vom Steuerabzug gegenüber Investmentfonds (zu § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG 2018)
Erstattungsverfahren durch den Entrichtungspflichtigen (zu § 7 Abs. 5 InvStG 2018)
Vermögensgegenstände eines Spezial-Investmentfonds (zu § 26 Nr. 4 InvStG 2018)
Immobilien-Gesellschaften eines Spezial-Investmentfonds (zu § 26 Nr. 5 Satz 2 InvStG 2018)
Transparenzoption (zu § 30 InvStG 2018)
Abstandnahme vom Steuerabzug und Steu...