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Neues zu den Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft
Im Mai [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAG-71271 2017 hat der BFH zu wichtigen Fragen des Organschaftsrechts – teilweise erstmals – geurteilt. Die Entscheidungen sind unbedingt bei der Vertragsgestaltung zu beachten. In Zweifelsfällen empfehlen sich verbindliche Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO.
Ausführlicher Beitrag s. .
BFH-Urteil I R 51/15: Vorliegen der Organschaftsvoraussetzungen über die gesamte Mindestlaufzeit?
Der [i]Übergang eines Gewinnabführungsvertrags bei Anwachsung Fall betrifft die Anwachsung einer zweigliedrigen GbR auf eine AG. Die GbR war, als die sog. Mehrmütterorganschaft noch möglich war, Organträgerin im Verhältnis zu einer Kapitalgesellschaft, an der der verbleibende GbR-Gesellschafter die Mehrheit hielt.
Laut NWB HAAAG-58244 konnte der bestehende Gewinnabführungsvertrag im Wege der Anwachsung von der GbR auf die AG übergehen und von dieser fortgeführt werden. Die Organschaft sei deswegen im Streitjahr anzuerkennen.
Dem [i]Möglichkeit von Organschaftspausenstehe die Unterbrechung der Organschaft in den beiden Vorjahren nicht entgegen. Das Gesetz unterscheide vertragslaufzeitbezogene Voraussetzungen und andere Voraussetzungen. Die Nichteinhaltung letzterer wirke nur im jeweiligen Veranlagungszeitraum.