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Einräumung von Vollmachten führt nicht zu einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands
Gesonderte Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG
Der BFH hat entschieden, dass Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG auch der Zeitpunkt ist, auf den der Grundbesitz der Personengesellschaft nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG zu bewerten ist. Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen Anteilsübergang im Sinne einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer Personengesellschaft nach § 1 Abs. 2a GrEStG nicht aus.
Gesetzlicher Rahmen
§ 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG fingiert ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft, wenn zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück gehört und sich der Gesellschafterbestand innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. In diesem Fall werden nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG die Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft befindet, gesondert festgestellt, wenn ein außerhalb des Bezirks dieses Finanzamts liegendes Grundstück betroffen ist.
Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG sind die Besteuerung...BStBl 2015 II S. 405