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Gemeinschaftliches Testament | Zur Abhängigkeit der Abänderungsbefugnis von der Zustimmung eines Dritten
Die mittels eines sog. Änderungsvorbehalts in einem gemeinschaftlichen Testament den Ehegatten wechselseitig eingeräumte Befugnis zur Abänderung wechselseitiger Verfügungen kann von der Zustimmung eines Dritten (hier: Testamentsvollstrecker) abhängig gemacht werden.
Die in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen wechselbezüglichen Anordnungen können dann durch eine neue letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten widerrufen werden, wenn sich die Ehegatten durch einen sog. Änderungsvorbehalt ermächtigt haben, abweichend von den getroffenen Anordnungen zu verfügen und auch wechselbezügliche Verfügungen abzuändern (allg. Auffassung vgl. Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl. 2016, § 2271; , NJW 1964 S. 2056;...