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Doppelte Haushaltsführung
Im Verfahren VI R 18/17 wird der BFH voraussichtlich klären, ob Aufwendungen für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hausrat zu den Unterkunftskosten gehören, die bis max. 1.000€ im Monat abzugsfähig sind.
Keine doppelte Haushaltsführung bei Auslandsaufenthalten von Studenten
Eine Bildungseinrichtung stellt eine erste Tätigkeitsstätte dar. Bei Auslandsaufenthalten von Studenten kann es dazu führen, dass Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen nicht im Rahmen der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden können. Gegen das ist Revision eingelegt worden (Az. VI R 3/18).
Doppelte Haushaltsführung auch bei langjährig am Beschäftigungsort zusammenlebenden Ehegatten möglich
Mit Urteil v. - 7 K 3215/15 hat das FG Münster eine doppelte Haushaltsführung bei zusammen am gemeinsamen Beschäftigungsort lebenden Ehegatten mit Kind anerkannt.
I. Definition
[i]Einen doppelten Haushalt führen Personen, die beruflich außerhalb des Orts, an dem sie wohnen, tätig oder beschäftigt sind und an diesem Ort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe eine Zweitwo...