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Online-Beitrag vom
Unterhalt
I. Definition
[i]Unterhaltsleistungen sind Geld- oder Sachleistungen, die den laufenden grundlegenden Lebensbedarf (Ernährung, Kleidung, Wohnung) oder einen außergewöhnlichen Bedarf (z. B. durch Krankheit, Behinderung) des Empfängers sicherstellen sollen.
Zum Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten vgl. das Stichwort „Realsplitting”
II. Zivilrechtliche Grundlagen
1. Überblick
Zivilrechtlich können Unterhaltsleistungen auf folgenden Rechtsgrundlagen beruhen...