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Online-Beitrag vom

Unterhalt

Michael Meier

I. Definition

[i]

Unterhaltsleistungen sind Geld- oder Sachleistungen, die den laufenden grundlegenden Lebensbedarf (Ernährung, Kleidung, Wohnung) oder einen außergewöhnlichen Bedarf (z. B. durch Krankheit, Behinderung) des Empfängers sicherstellen sollen.

Zum Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten vgl. das Stichwort „Realsplitting”

II. Zivilrechtliche Grundlagen

1. Überblick

Zivilrechtlich können Unterhaltsleistungen auf folgenden Rechtsgrundlagen beruhen...