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NWB Nr. 36 vom Seite 2630

Leistungsfähige Kinder als Unterhaltsschuldner ihrer bedürftigen Eltern

Berechnungsbeispiele zur Höhe des Unterhalts für Eltern in Alters- und Pflegeheimen

Dr. Wolfram Viefhues

Immer [i]Zum Ehegattenunterhalt Viefhues, NWB 3/2017 S. 202 mehr Menschen leben in Alters- und Pflegeheimen. Da die eigene Rente vielfach nicht ausreicht, die Kosten zu decken, müssen die Sozialämter einspringen, die aber versuchen, das Geld von den unterhaltspflichtigen Kindern (oder noch vom außerhalb des Heims lebenden Ehepartners) zurückzuholen. Denn für den Unterhaltsanspruch des bedürftigen Elternteils gelten die allgemeinen Vorschriften des Verwandtenunterhalts (§§ 1602 ff. BGB). In diesem Zusammenhang geht es darum, wie hoch der unterhaltsrechtliche Bedarf des im Altersheim lebenden Elternteils ist, wie seine unterhaltsrechtliche Bedürftigkeit zu bemessen ist und wie es um die Leistungsfähigkeit des auf Unterhalt in Anspruch genommenen Kindes steht.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Der unterhaltsrechtliche Bedarf des im Altersheim lebenden Elternteils

Der Bedarf des Elternteils hängt zum einen von dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, zum anderen von den Kosten, die für das Heim aufgebracht werden müssen, ab.

1. Maß des geschuldeten Unterhalts

[i]Lebensstellung des Elternteils maßgeblichDas Maß des geschuldeten Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Elternteils ...

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