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Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAG-70492 Der IX. Senat des BFH entschied in seinem Urteil v. - IX R 24/15 (BStBl 2017 II S. 1155), dass ein Rücktritt von einer tatsächlichen Verständigung wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem Motivirrtum möglich ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]von Wedelstädt, Tatsächliche Verständigung, infoCenter NWB HAAAB-04886 : Der Motivirrtum bestand darin, dass beide Seiten beim Abschluss der tatsächlichen Verständigung davon ausgingen, dass das Jahr, auf das man sich für die Entstehung von Auflösungsverlusten einigte, nicht bestandskräftig war. Die Kläger machten den Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend und traten von der tatsächlichen Verständigung zurück. Das Finanzgericht wies die Klage unter [i]FG ordnete verfahrensrechtliche Umsetzbarkeit allein der Risikosphäre der Steuerpflichtigen zu Verweis auf die das Gericht bindende tatsächliche Verständigung als unbegründet ab. Die Frage der verfahrensrechtlichen Umsetzbarkeit sei nicht rechtserhebliche Geschäftsgrundlage geworden, sondern sei allein der Risikosphäre der Kläger zuzuordnen. Der BFH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Finanzgericht, um die Frage der Entstehung der Liquidationsverluste erneut zu untersuchen. Der Senat legt dar, dass die Beteiligten bei verständiger Würdigung d...