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OLG Köln Beschluss v. - 2 Wx 179/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das Grundbuchamt hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob der Erwerbsvorgang seiner Art nach dem Grunderwerbssteuergesetz unterliegen kann und ob sich die vorgelegte Unbedenklichkeitsbescheinigung auf die durch die beantragte Eintragung zu vollziehende Veräußerung des Grundstücks bezieht.

2. Leidet die Unbedenklichkeitsbescheinigung dagegen an Ungenauigkeiten, die den Kreis der Steuerpflichtigen betreffen, oder bestehen Widersprüche zu den in der Bescheinigung in Bezug genommenen notariellen Urkunden, hindert dies den Vollzug der Auflassung nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2018 S. 166
BAAAG-70548

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OLG Köln, Beschluss v. 03.08.2017 - 2 Wx 179/17

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