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Aktienhingabe und Aktienoptionsgewährung für Schlüsselmitarbeiter
Ertragsteuerliche Zusammenschau und Zusammenhänge zum Erbschaftsteuerrecht und zur Sozialversicherung
Finanzinvestoren wie Private Equity- oder Venture Capital Gesellschaften – auch „Prinzipale“ genannt – steuern ihre Beteiligungsunternehmen selten selbst. Also brauchen sie fähige Schlüsselmitarbeiter, insbesondere Führungskräfte („Agenten“), die für sie die Unternehmensgeschicke lenken und zwar so, dass ihre Zielvorgaben idealerweise übertroffen werden und „principal-agent-conflicts“ erst gar nicht aufkommen. Zudem sollen die Führungskräfte ihrem Unternehmen treu und motiviert bleiben. Daneben ist – je nach Entwicklungsphase – zu bedenken, dass Führungscrew wie Belegschaft immer neu um weiteres Kernpersonal erweitert oder verändert werden, um ein Finanzinvestment lukrativ und erfolgversprechend zu erhalten. Daher werden oftmals Aktien- oder Anteilsoptionen, in seltenen Fällen auch notarielle GmbH-Anteilsoptionen begeben, um Schlüsselpersonal zu gewinnen, dem Unternehmen gewogen zu halten und zu belohnen. Doch Vorsicht, auch der Fiskus und die Sozialversicherung partizipieren gerne an diesem betriebswirtschaftlich sinnvollen Führungsinstrument. Umso wichtiger ist es, wann und wie besteuert wird. Das gilt insbesondere im internationalen Kontext, d.h. ...