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IDW RS HFA 11 und 31 verabschiedet
Laut Mitteilung des Hauptfachausschusses (HFA) des IDW vom sind die Neufassungen der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender (IDW RS HFA 11 n. F.) und der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31 n. F.) verabschiedet worden.
Mit der Neufassung der beiden Verlautbarung wird im Wesentlichen eine Anpassung an den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 24: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24) vorgenommen. Nach IDW RS HFA 11 n. F. wird sich künftig in Fällen der Modifikation von Software die bilanzielle Behandlung der dabei anfallenden Aufwendungen gemäß dem Grundsatz der Ansatzstetigkeit nach der Behandlung der Aufwendungen für die ur...