NWB-BB Nr. 2 vom Seite 33

Alexa, willst Du mein bester Freund sein?

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Amazon macht es vor: Das Unternehmen ist gut darin, Daten zu sammeln – und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Aus vergangenen Käufen und Klicks kann das Unternehmen mithilfe eines Algorithmus vorhersagen, was seine Kunden lesen, was sie essen und welche Musik sie bevorzugen. Aus diesen Informationen erstellt Amazon dann Vorschläge für passende Produkte. Kauft der Kunde eine Skimütze, ist es schließlich nicht unwahrscheinlich, dass er auch an einer Skibrille interessiert ist.

Dass die Verarbeitung von Daten noch längst nicht ausgereizt ist, wird an Amazons neuem Sprachassistenten „Alexa“ deutlich. Neben einigen netten Gimmicks wie Wettervorhersagen oder Witzen erleichtert Alexa für die Kunden vor allem auch das Einkaufen: Die Barriere, den PC anzustellen, um zu bestellen, entfällt. Es reicht allein die sprachliche Eingabe. Dass die Bestellung jetzt über ein anderes Medium als bisher erfolgen kann, ist jedoch nicht das einzige Ziel von Amazon. Dem Unternehmen geht es um viel mehr: Um vollständige Transparenz der Kundendaten. Denn Alexa zeichnet alle Anfragen auf, wenn man sie mit „Alexa“anspricht. Doch wer glaubt, dass jetzt wirklich das Ende der Daten-Transparenz erreicht ist, irrt: Die Entwickler von Amazon arbeiten gerade daran, dass Alexa selbst Dialoge über Gefühle oder Träume führen kann: Alexa – der beste Freund des Kunden.

Für Kunden kann diese oft unwissentliche Zurverfügungstellung der Daten durchaus auch vorteilhaft sein: Denn vielleicht hätte der Kunde ganz vergessen, sich eine Skibrille zuzulegen. Oder er entdeckt eine neue Band, die perfekt zu seinem Musikgeschmack passt. Doch eines ist klar: Durch die Weiterverarbeitung der Daten beeinflusst Amazon das Verkaufsverhalten massiv – und längst nicht jedem ist das recht.

Die EU hat das grundsätzliche Problem erkannt und die bisherige Datenschutzregelung durch eine neue Verordnung ersetzt. Sie muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden und gilt bereits ab Ende Mai 2018. Insbesondere für die kleineren Unternehmen wird es schwierig: Sie müssen bisher nicht vorhandene Personalressourcen zum Thema Datenschutz einplanen und ihre oft sträflich vernachlässigten Datenschutzsysteme grundlegend überarbeiten. Denn es drohen empfindliche Geldbußen und Strafen. Steinberg gibt ab einen Überblick über die Neuregelungen des Datenschutzes und rät dazu, den Mandanten auf die Dringlichkeit des Themas hinzuweisen.

Übrigens: Selbst Amazon ist betroffen, obwohl das Unternehmen keine Niederlassung in der EU hat. Denn entscheidend ist, dass das Unternehmen den betroffenen Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet. Ob Alexa dann vielleicht doch nur ein oberflächlicher, amerikanischer Freund bleibt?

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2018 Seite 33
NWB KAAAG-70211