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Einkommensteuer | Nicht lückenlos fortlaufende Rechnungsnummern kein schwerwiegender Buchführungsmangel
Allein die Tatsache, dass ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet, berechtigt nach dem das Finanzamt nicht zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines Unsicherheitszuschlags.
Der Kläger verwendete auf seinen elektronischen Rechnungen ausschließlich Buchungsnummern, die zwar einmalig, aber nicht fortlaufend waren. Nach Meinung des [i]Ebber, Rechnungen und Gutschriften, infoCenter NWB KAAAC-40697 Finanzamts stellte dies einen schwerwiegenden Mangel der Buchführung dar. Diese Auffassung teilte das FG Köln nicht: Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, berechtige dies alleine nicht zur Erhöhung des Gewinns durch Schätzung eines Unsicherheitszuschlags. Das FG Köln hat die Revision zugelassen, da höchstrichterlich nicht hinre...