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Gewerbesteuerliche Implikationen der Hinzurechnungsbesteuerung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAG-69684 Im Zuge des BEPS-Umsetzungsgesetzes I v. (BGBl 2016 I S. 3000) erfolgte u. a. eine umfassende Änderung des Gewerbesteuergesetzes, die im Grundsatz die gewerbesteuerliche Erfassung des nach § 10 Abs. 1 AStG ermittelten Hinzurechnungsbetrags zum Gegenstand hat.
Ausführlicher Beitrag s. .
Hintergrund: [i]BFH: Kürzung des Gewerbeertrags um den Hinzurechnungsbetrag Mit seiner Entscheidung v. - I R 10/14 (BStBl 2015 II S. 1049) judizierte der I. Senat des BFH, dass der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 Abs. 1 AStG gewerbesteuerlich als (Betriebsstätten-)Gewinn der ausländischen Zwischengesellschaft anzusehen sei und deshalb nach § 9 Nr. 3 GewStG – entsprechend zu ausländischen Betriebsstätteneinkünften i.S. des § 20 Abs. 2 AStG – aus dem Gewerbeertrag (§ 7 Satz 1 GewStG) zu kürzen sei. Die Finanzverwaltung reagierte umgehend am mit einem Nichtanwendungserlass (BStBl 2015 I S. 1090), nach dem die Grundsätze der Entscheidung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden waren. Die widerstreitenden Ansichten wurden nunmehr gesetzgeberisch aufgelöst.
Gesetzesänderung durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I im Überblick: [i]Jehl-Magnus, NWB 3/2017 S. 179Durch die Gesetzesänderung wird nunmehr angeordnet, dass der Hinzurechnungsbetrag i. S. des § 10 Abs. 1 AStG als Gewinn in einer inländischen Betriebsstätte anfällt (§ 7 Satz 7 GewStG). Zugleich wurden auc...