Datenschutz | Anwendung der DSGVO und der AO (BMF)
Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Neuregelungen durch die
Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung
des Bundesversorgungsgesetzes ().
Hintergrund: Ab dem ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates v. zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der DSGVO ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten.
Ihrem Charakter als Grundverordnung folgend, enthält die DSGVO konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge sowie mehrere Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Durch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU v. (BGBl. I S. 2097) und das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. (BGBl. I S. 2541) wurden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das FVG und die AO mit Wirkung ab dem an die DSGVO angepasst.
In seinem 34-seitigen Schreiben führt das BMF folgende Punkte weiter aus:
Anwendungsbereich der DSGVO und der Datenschutzvorschriften der AO sowie der Steuergesetze
Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden
Steuergeheimnis (§ 30 AO)
Rechte der betroffenen Person (Art. 12 bis 22 DSGVO, §§ 32a bis 32f AO)
Datenschutzaufsicht
Rechtsschutz
Informationspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 33 und 34 DSGVO)
Das Schreiben ist auf der
Homepage
des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die
NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
JAAAG-69816