Verfahrensrecht | Mitteilungen an Finanzbehörden durch andere Behörden (BMF)
Das BMF aktualisiert sein Schreiben v. - IV D 2 - S 0229 - 26/02 über die Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ().
Das BMF fügt Nr. 4.1.2 des nach Absatz 5 folgenden Absatz an:
„Im Hinblick auf § 35 EStG sind Verwaltungsakte über Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO hinsichtlich der Gewerbesteuer den Finanzbehörden mitzuteilen. Bei einer gewerbesteuerlichen Billigkeitsmaßnahme im Festsetzungsverfahren (§ 163 AO) sind die Einkommensteuerbescheide nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, im Erhebungsverfahren (§ 227 AO) nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern.“
Das Schreiben ist auf der
Homepage
des BMF abrufbar.
Eine Aufnahme in die NWB
Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB OAAAG-69729