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Das Insolvenzrecht 2017 (Teil 2)
Gesetzesreformen und wichtige Urteile des BGH
[i]Pape, NWB 3/2018 S. 121 NWB SAAAG-69249 Nach den in Teil 1 des Beitrags dargestellten gesetzlichen Neuerungen im Insolvenzverfahren, die seit 2017 zu beachten sind, folgt in Teil 2 die Komplementierung der im ersten Teil begonnenen Darstellung der Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht im vergangenen Jahr. Dabei fällt auf, dass vor allem die Zahl der Entscheidungen zum Insolvenzplanverfahren, zum Verfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners und zum Verbraucherinsolvenzverfahren immer weiter abnimmt. Soweit dies das Planverfahren und das Verfahren mit Eigenverwaltung des Schuldners betrifft, dürfte die Abnahme von Entscheidungen vor allem auf den rigorosen Ausschluss von sofortigen Beschwerden in dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG, BGBl 2011 I S. 2582) zurückzuführen sein. Beschwerdemöglichkeiten sind seit Inkrafttreten dieses Gesetzes am kaum noch gegeben. Der Gesetzgeber hat die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen in diesen Verfahrensarten konsequent unterbunden. Dies hat zur Folge, dass von einer Rechtsvereinheitlichung durch den BGH nicht einmal mehr ansatzweise die Rede sein kann. Entsprechendes gilt für das Verbraucherinsolvenz...BGBl 2013 I S. 2379