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Verpflichtung von Rechtsanwälten zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
Nach dem NWB SAAAG-63543 (DStR 2017 S. 2611) kann ein Rechtsanwalt, der Beratungsleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer erbracht hat, die ihm ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben, die u. a. für diese Fälle vorgeschriebene Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung mit den darin geforderten Angaben (u. a. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Mandanten, Gesamtbetrag der Beratungsleistungen an den Mandanten) nicht unter Berufung auf seine Schweigepflicht verweigern.
Der BFH hat seine Entscheidung im Wesentlichen darauf gestützt, dass die betroffenen Mandanten ihre USt-IdNr. angegeben und damit die klagende Rechtsanwaltsgesellschaft von der Schweigepflicht konkludent befreit haben.