Prüfungsschwerpunkte 2018 ...
... der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung
Kaum sind die hoffentlich auch für unsere PiR-Leser einigermaßen geruhsamen Tage „zwischen den Jahren“ vorüber, beschäftigen uns schon wieder komplizierte und praxisrelevante Aspekte der internationalen Rechnungslegung. Gleichwohl wünschen Herausgeber und Redaktion allen Lesern für das neue „Wirtschaftsjahr“ 2018 alles Gute. Nun aber wieder hinein in das Reich der IFRS: Knapp einen Monat nach der Veröffentlichung der „European Common Enforcement Priorities 2018“ durch die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat die DPR diese im November noch um zwei weitere nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt und ihr Prüfprogramm 2018 vorgestellt. Wie auch in den Vorjahren nehmen sowohl die European Common Enforcement Priorities der ESMA als auch die zwei nationalen Prüfungsschwerpunkte der DPR Themen ins Visier, die sich als besonders fehleranfällig gezeigt haben oder aus präventiver Sicht dringlich sind, wie der Beitrag von Thomas Rattler und Jan Henning Storbeck ab zeigt. Dieses Jahr stehen demnach Evergreens an, aber auch brandaktuelle Themen, wie die Einführung neuer komplexer Rechnungslegungsstandards (IFRS 9 und IFRS 15), sind auf der Agenda. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Prüfungsschwerpunkten auseinandersetzen.
Abbildung von Versicherungsverträgen
Mit der Verabschiedung von IFRS 17 schließt der IASB eine Lücke im Regelwerk und bereitet die Grundlage für eine einheitliche Abbildung (level playing field) von Versicherungsverträgen. Vorgesehen ist für aktive und passive (Rück-)Versicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung eine Bewertung zum Zeitwert. Nicht behandelt wird – das Halten von Rückversicherungen ausgeklammert – hingegen die bilanzielle Abbildung beim Versicherungsnehmer. Außerhalb der Versicherungsbranche dürften die umfangreichen und komplexen Vorgaben nur auf geringes Interesse stoßen, für die Versicherer ergeben sich dennoch – auch im Hinblick auf einen möglichen Einklang mit den regulatorischen Anforderungen aus Solvency II – erhebliche (Umsetzungs-)Herausforderungen, wie der Beitrag unseres Herausgebers Jens Freiberg ab eindrucksvoll belegt.
Goodwill-Bilanzierung
Die Bedeutung der Bilanzposition goodwill ist für Unternehmen und Investoren in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Infolge der Umstellung von einer planmäßigen jährlichen Abschreibung zum impairment only-Ansatz im Rahmen der Bilanzierung des goodwills haben erhebliche Veränderungen stattgefunden. Eine Analyse der Handhabung dieser Bilanzposition in der Praxis der internationalen Rechnungslegung hilft, deren Stellenwert für Investoren und andere Abschlussadressaten zu verstehen. Ein Vergleich der Bilanzierung des goodwills in Deutschland und in Frankreich ermöglicht die Ableitung etwaiger Trends oder indexspezifischer Unterschiede, wie der Beitrag von Katrin Bonk und Madeleine Janke ab zeigt.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
PiR 1/2018 Seite 1
NWB YAAAG-69085